Mit dem Jahr 2026 wird die elektronische Patientenakte (ePA) im deutschen Gesundheitssystem weiter ausgebaut. Ziel ist es, medizinische Informationen besser zu bündeln und für Patientinnen und Patienten sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte übersichtlicher verfügbar zu machen. Viele Versicherte fragen sich jedoch, was genau sich ändert und welche Bedeutung die ePA künftig im Praxisalltag hat.
Die elektronische Patientenakte dient als zentraler digitaler Speicher für gesundheitsrelevante Dokumente. Dazu gehören unter anderem Arztbriefe, Befunde, Diagnosen und Medikationsinformationen. Ab 2026 sollen diese Inhalte strukturierter erfasst und leichter nachvollziehbar werden. Insbesondere die Übersicht über eingenommene Medikamente soll verbessert werden, um Wechselwirkungen und Doppelverordnungen besser erkennen zu können.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das mehr Transparenz über die eigene medizinische Geschichte. Gleichzeitig behalten sie die Kontrolle darüber, welche Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Die Nutzung der ePA ist freiwillig, und Zugriffsrechte können individuell vergeben oder entzogen werden.
Auch für Arztpraxen bringt der Ausbau der ePA Veränderungen mit sich. Wichtige medizinische Informationen können – sofern freigegeben – schneller eingesehen werden, was die Abstimmung zwischen verschiedenen Behandlern erleichtern kann. Besonders bei chronischen Erkrankungen oder komplexen Therapien kann dies die medizinische Versorgung sinnvoll unterstützen.
Trotz der digitalen Weiterentwicklung bleibt das persönliche Gespräch weiterhin zentraler Bestandteil der medizinischen Betreuung. Die elektronische Patientenakte soll dieses Gespräch nicht ersetzen, sondern ergänzen. Bei Fragen zur Nutzung, zu gespeicherten Inhalten oder zu den eigenen Rechten können Patientinnen und Patienten sich jederzeit ärztlich beraten lassen.